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Auszug aus der Selbstverwaltungsordnung Finanzen

Mitglieder – wer kann Mitglied bei Psy4F werden?

Es gibt verschieden Arten von Mitgliedern/verschiedene Formen die Psy4F zu fördern:

  • ehrenamtliche Mitgliedschaft: Mitglieder, die sich ehrenamtlich aktiv für den Verein engagieren, brauchen keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen
  • Fördermitgliedschaft: Fördermitglied kann jede:r werden, der oder die sich zu unserem Satzungszweck bekennt, das heißt sowohl natürliche als auch juristische Personen.
  • Spender*in: Unabhängig von einer Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Personen an Psy4F spenden.

Höhe der Beiträge

Wir gehen von einem solidarischen Fördermodell  aus. Der Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt €120 pro Jahr. Bei größeren Verbänden oder Unternehmen empfehlen wir Jahresbeiträge ab € 500. Natürliche Personen können sich mit einem frei gewählten Betrag an der Förderung beteiligen. Bei Spenden und/oder Förderbeiträgen von mehr als € 1.000 sehen wir vor,  das Bekenntnis zum Satzungszweck zu verifizieren.  

Zahlungsmodalitäten

Bei Privatpersonen ist eine vierteljährliche, halbjährliche, sowie eine  jährliche Zahlungsweise möglich. Bei juristischen Personen bieten wir nur Jahresmitgliedschaften. Ausnahmen sind möglich. Kündigungen sind zum Jahresende möglich.Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung/Twingle-Auftrag

Kündigung der Fördermitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich (bei Jahresmitgliedschaften zum Ende des letzten Quartals), eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.